§ 1 Vertragspartner
Die Nordsee-Ferienhaus-Vermittlung Steinkrauß (nachfolgend „Vermittler") ist ausschließlich Vermittler zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer bzw. Vermieter des Ferienhauses. Der Mietvertrag kommt nicht mit dem Vermittler, sondern unmittelbar zwischen dem Mieter und dem Eigentümer/Vermieter des ausgewählten Ferienhauses zustande. Der Vermittler handelt dabei im Namen und auf Rechnung des Vermieters, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 2 Vertragsabschluss und Buchung
Buchungen können online über https://buchen.nordsee-direkt.com/s, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Mit der Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Bitte prüfen Sie die Bestätigung umgehend auf Richtigkeit.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des gesamten Mietpreises, mindestens jedoch 100 €, zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Anreise ohne weitere Aufforderung zu begleichen.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Anreise) ist der gesamte Mietpreis sofort mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Bestätigung genannte Konto oder per in der Buchungsstrecke angebotener Zahlungsart.
§ 4 Kaution
Für die meisten Ferienhäuser wird eine Kaution erhoben, deren Höhe je nach Objekt variiert und im Exposé des jeweiligen Hauses ausgewiesen ist. Die Kaution ist entweder vorab mit der Schlusszahlung an den Vermittler bzw. Vermieter zu leisten oder bei Anreise direkt vor Ort zu hinterlegen. Die Kaution wird nach Rückgabe des Ferienhauses in ordnungsgemäßem Zustand zurückerstattet.
§ 5 An- und Abreise
Wechseltag ist, soweit im Exposé nicht anders angegeben, in der Regel Samstag. Der Check-in ist ab ca. 15:00 Uhr möglich, der Check-out erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr. Abweichende Zeiten sind mit dem Vermieter vorab abzustimmen.
§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus sowie die gesamte Einrichtung schonend und pfleglich zu behandeln. Das Haus ist besenrein zu verlassen; Endreinigungen werden, sofern gebucht oder im Mietpreis enthalten, durch den Vermieter veranlasst. Geschirr ist gespült, Müll entsorgt und die Betten ggf. abgezogen zu hinterlassen.
Das Ferienhaus darf nur mit der im Exposé angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung ist nicht gestattet und berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 Rücktritt durch den Mieter (Stornostaffel)
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermittler; diese bedarf zu Beweiszwecken der Textform (E-Mail genügt). Bei Rücktritt werden folgende pauschale Stornierungs- entschädigungen fällig:
| Rücktrittszeitpunkt | Entschädigung |
|---|---|
| bis 42 Tage vor Anreise | 20 % des Mietpreises |
| 41 bis 28 Tage vor Anreise | 30 % des Mietpreises |
| 27 bis 14 Tage vor Anreise | 50 % des Mietpreises |
| 13 bis 3 Tage vor Anreise | 80 % des Mietpreises |
| 2 bis 0 Tage vor Anreise / No-Show | 100 % des Mietpreises |
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorgenannte Pauschale. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (siehe § 8).
§ 8 Reiserücktrittsversicherung
Da die gesetzliche Rücktrittsregelung keine Erstattung im Krankheitsfall oder aus ähnlichen persönlichen Gründen vorsieht, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, beispielsweise bei unserem Partner HanseMerkur. Einen direkten Buchungslink finden Sie auf unserer Website. Zwischen Mieter und der HanseMerkur kommt ein eigenständiger Vertrag zustande; der Vermittler erhält hierfür ggf. eine Provision.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter / höhere Gewalt
Der Vermieter bzw. Vermittler ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn nach Mietbeginn zu kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung gegen seine vertraglichen Pflichten in grobem Maße verstößt, das Haus überbelegt oder ohne Anmeldung Haustiere mitbringt, wo dies nicht gestattet ist.
Kann das gebuchte Ferienhaus aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Sturmschäden) nicht bezogen werden, wird der Vermittler nach Möglichkeit ein gleichwertiges Ersatzobjekt anbieten. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Anmeldung bei der Buchung und ausschließlich in den Ferienhäusern gestattet, die als haustierfreundlich gekennzeichnet sind. Art und Anzahl der Tiere sind anzugeben. Eine nicht angemeldete Mitnahme berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung sowie zur Geltend- machung eines Schadensersatzanspruchs.
§ 11 Haftung
Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und sorgfältige Auswahl der Leistungsträger. Für die Bereitstellung und den Zustand des Ferienhauses haftet ausschließlich der jeweilige Eigentümer bzw. Vermieter.
Die Haftung des Vermittlers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit keine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel des Mietobjekts besteht nicht.
§ 12 Datenschutz
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Buchung und Vermittlung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermittlers (Nordenham OT Blexen). Für Verbraucher gilt diese Regelung nur, sofern der Mieter nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.